Sichern Sie sich jetzt den Superbonus 110 % mit dem myWarm-Verfahren

Anlagenoptimierung und hydraulischer Abgleich durchführen und dafür eine Prämie kassieren!

Mit dem Superbonus können Unternehmen, Private und Kondominien einen Steuerabzug von 110 % über einen Zeitraum von 5 Jahren für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz beanspruchen!

Dieser Bonus gilt für Ausgaben, die zwischen 1.Juli 2020 und 30. Juni 2022 getätigt werden. Diese Frist verlängert sich bis 31.12.2022 für Maßnahmen, deren Baufortschritt bis 30.06.2022 zumindest zu 60 % abgeschlossen ist.

Der hydraulische Abgleich mit myWarm als Energieeffizienzmaßnahme

Die myWarm-Verfahren zur Prüfung und Optimierung sind einzigartig und zum überwiegenden Teil patentiert. Per Kurzzeitmessungen an allen Heizflächen, sorgen wir für die richtige Verteilung der Energiemengen in Ihrer Zentralheizung und damit für den hydraulischen Abgleich. Gleichzeitig erkennen wir dabei auch Schwachstellen oder Fehler im Verteilnetz, stellen die tatsächlich benötigte Leistung fest, optimieren die Heizkurve und liefern, wenn gewünscht, auch die Grundlagen für den optimalen Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung oder Wärmepumpenbetrieb.

Damit sorgen wir für die gleichmäßige Wärmeverteilung und richtige Temperierung aller Räume, reduzierten den Verbrauch und dadurch die Heizkosten sowie die Senkung des Co2 Ausstoßes. In Kombination mit der Digitalisierung Ihres Heizraumes überwachen und sichern wir dauerhaft die Effizienz und den Betrieb ihrer Anlage.

Ablauf und Vorteile

Nach einer unverbindlichen Analyse Ihrer Informationen und Unterlagen durch unsere spezialisierten myWarm-Techniker, können wir Maßnahmen und Kosten abschätzen und Ihnen ein Angebot machen. Im Zuge der Prüfung und Optimierung stellen wir alle Zusammenhänge fest, identifizieren etwaige bauseitige Schwachstellen und begleiten neben dem hydraulischen Abgleich weitere wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen für Ihre Heizung.

Nach der erfolgten energietischen Gebäudesanierung in Kombination mit dem gesetzlich vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich ab 100 kW können Sie jährlich bis zu 25 % Heizkosten einsparen. Darüber hinaus werden die Arbeiten vom Staat bzw. von der Autonomen Provinz Bozen gefördert. Dadurch amortisiert sich die Sanierung bereits in kurzer Zeit. Zudem steigen Komfort sowie Wohlfühlfaktor und zu guter Letzt auch der Wert Ihrer Immobilie!

In der Grafik sehen Sie eine Kosten-Nutzenrechnung für ein Mehrfamilienhaus (750m2 Wohnfläche, Baujahr 1983, Heizungsenergieverbrauch 94.000 kWh/Jahr vor dem Abgleich)

 

Aktuell stehen sowohl steuerliche Förderungen als auch Landesbeiträge zur Verfügung, die im Zuge eines hydraulischen Abgleichs in Anspruch genommen werden können:

Superbonus 110%

Von Fachberatern der ENEA und Fachexperten mit ESCO Zertifikat bestätigt, trägt der hydraulische Abgleich von Heiz- und Kühlanlagen, insbesondere nach den von myWarm angewendeten temperaturbasierten Verfahren, wesentlich als Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden bei und muss mit einem entsprechenden Durchführungsprotokoll bei Projekteinreichung nachgewiesen werden. myWarm stellt ein entsprechendes Protokoll zur Verfügung, Aus den Unterlagen der ENEA geht hervor, dass alle Maßnahmen die beim Ecobonus 65% und 50% beschrieben werden, im vollen Umfang beim Superbonus 110% übernommen wurden.

Quelle: ENEA Vademecum Blatt 2-Punkt 9 und Blatt 7-Punkt 4

Damit entspricht der hydraulische Abgleich von Heiz- und Kühlanlagen den Förderbestimmungen und ist zudem ab einer Heiz-/Kühlleistung von 100 kW verpflichtend! Im Zuge einer Überprüfung von Seiten der Klimahaus Agentur wurde die Förderbarkeit des hydraulischen Abgleichs auch im Zusammenhang mit dem Superbonus 110% vollumfänglich bestätigt und in einem öffentlichen-Protokoll vermerkt.

Ecobonus 50% und 65%

Informationen zum Ecobonus 50% und 65% finden Sie über diesen Link: https://www.efficienzaenergetica.enea.it/detrazioni-fiscali.html

Landesbeiträge beim Amt für Energie und Klimaschutz

Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen für steuerliche Abschreibung und jene der Landesbeiträge nicht kumulierbar sind. Ausserdem dürfen Projekte nur bis 31.5. eines Jahres eingereicht werden!

Beiträge für den hydraulischen Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen für Unternehmen

Beiträge für den hydraulischen Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht